POPBOX – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
§ 1 Mietgegenstand & Nutzung
- Die Lagerbox wird ausschließlich zur Aufbewahrung von privaten oder gewerblichen Gegenständen vermietet.
- Wohn-, Schlaf-, Arbeits-, Handwerks-, Produktions- oder Werkstatttätigkeiten sind untersagt.
- Verboten ist die Lagerung von:
- verderblichen, brennbaren, explosiven, selbstentzündlichen, oxidierenden, giftigen, radioaktiven oder umweltgefährdenden Stoffen;
- illegalen Waren, Betäubungsmitteln, Fälschungen;
- lebenden Tieren, verderblichen Lebensmitteln;
- Waffen, Munition oder Pyrotechnik.
- Akkus, Batterien oder elektronische Geräte dürfen nur vorübergehend und ausschließlich ausgeschaltet gelagert werden. Eine dauerhafte Lagerung, das Laden oder der Betrieb solcher Geräte ist unzulässig.
- Der Mieter haftet dafür, dass alle eingelagerten Gegenstände den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
§ 2 Boxengrößen
- Die angegebenen Boxengrößen (Fläche und/oder Volumen) stellen ungefähre Angaben dar.
- Abweichungen von bis zu ± 5 % gegenüber den angegebenen Maßen sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
§ 3 Vertragsschluss & Mietdauer
- Der Vertrag kommt allein durch die Online-Buchung und das Akzeptieren dieser AGB zustande.
- Die Mindestmietdauer ist je Box unterschiedlich und wird für jede Box auf dem Buchungsportal (Kinnovis) angezeigt.
- Nach Ablauf der Mindestmietdauer verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
- Eine automatische Vertragsverlängerung allein aufgrund fortgesetzter Nutzung gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen.
§ 4 Kündigung
- Nach Ablauf der Mindestmietdauer kann das Mietverhältnis von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- Die Kündigung kann in Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 543 BGB bleibt unberührt, insbesondere bei:
- Zahlungsverzug
- Gefahr für Personen oder Sachen
- vertragswidriger Nutzung der Lagerbox
§ 5 Miete & Zahlungsverzug
- Die Miete ist monatlich per SEPA-Lastschrift oder Online-Zahlung fällig und läuft ausschließlich über das Buchungsprogramm Kinnovis.
- Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Vermieter berechtigt,
- den Zutritt zur Lagerbox zu sperren und
- Mahn- sowie Sperrkosten zu berechnen.
Die Zutrittssperre wird dem Mieter zuvor angekündigt, sofern dies möglich und zumutbar ist.
- Bleibt die Zahlung trotz Nachfrist aus, ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 6 Zutritt, Kontrolle & Sicherheitsrechte
- Der Vermieter ist berechtigt, die Lagerbox zu betreten, wenn
- Gefahr im Verzug besteht,
- eine Gefahrenabwehr erforderlich ist oder
- ein begründeter Verdacht auf vertragswidrige Nutzung vorliegt.
- Der Mieter wird vorab informiert, sofern dies möglich und zumutbar ist.
- Der Mieter verpflichtet sich, den Zugang zu ermöglichen, wenn eine Kontrolle erforderlich ist.
§ 7 Haftung & Versicherung
- Der Vermieter haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Eine Haftung für eingelagertes Gut, insbesondere bei Diebstahl, Feuchtigkeit, Temperaturveränderungen oder Schädlingsbefall, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Dem Mieter wird empfohlen, eine Hausrat- oder Lagergutversicherung abzuschließen.
§ 8 Datenschutz & Videoüberwachung
- Zur Wahrung des Hausrechts, zur Sicherheit sowie zur Zutrittskontrolle erfolgt Videoüberwachung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
- Aufzeichnungen werden ausschließlich im Anlassfall eingesehen und nach den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
§ 9 Rückgabe, Nichträumung & Verwertung
- Die Lagerbox ist bei Mietende geräumt und besenrein zurückzugeben.
- Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Mieter eine Nutzungsentschädigung gemäß § 546a BGB.
- Erfolgt keine Räumung innerhalb von 14 Tagen nach Mietende, ist der Vermieter berechtigt,
- die Lagerbox zu öffnen und
- die Gegenstände auf Kosten des Mieters umzusetzen.
- Vorher erfolgt eine schriftliche Fristsetzung.
- Erfolgt innerhalb weiterer 14 Tage keine Reaktion, dürfen die Gegenstände verwertet oder entsorgt werden. Die Verwertung wird dokumentiert; Erlöse werden mit offenen Forderungen verrechnet.
§ 10 Vermieterpfandrecht
Der Vermieter hat ein Pfandrecht an den eingebrachten Sachen gemäß §§ 562–562d BGB.
§ 11 Hausordnung & Verhalten
- Rücksichtnahme sowie pflegliche Nutzung des Geländes sind verpflichtend.
- Rauchen in den Gebäuden ist untersagt.
- Weisungen des Vermieters oder seines Personals sind zu befolgen.
§ 12 Technische Anlagen & Betriebsstörungen
- Der Vermieter stellt Zugangssysteme, Beleuchtung und ggf. Heizung zur Verfügung.
- Kurzzeitige technische Störungen berechtigen nicht zur Mietminderung.
§ 13 Schlüssel- / Zugangsdatenverlust
- Der Verlust von Schlüsseln oder Zugangsdaten ist unverzüglich zu melden.
- Kosten für Sperrung, Austausch und Wiederherstellung der Sicherheit trägt der Mieter.
§ 14 Untervermietung
Untervermietung oder Weitergabe von Zugangsdaten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig.
§ 15 Änderung der AGB
- Änderungen der AGB sind bei sachlichem Grund zulässig.
- Der Mieter wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten informiert.
- Widerspricht der Mieter nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.